Es ist extrem unsicher, ob wir Mitgliedschaften am 01. August 2023 feststellen können, da Vereine vermutlich ihren Mitgliederbestand zwischen 15. Juli und Anfang August nicht pflegen können. Die Mitgliederdatenbank des Deutschen Schachbunds wird auf einen neuen Hersteller umgestellt.
Ab wann genau die Vereine dies können, ist unklar.
 
Der SBNRW geht bislang aber offenbar davon aus, dass sich dies bis zum 19. August auf dem neuen System wieder normalisiert hat.
Daher hat der BSA des SBNRW beschlossen, dass der Meldeschluss für seine Mannschaftsmeisterschaften auf den 19. August verlegt wird.
Ziemlich sicher sollten/müssen die Verbände und Bezirke dies übernehmen (die meisten haben es schon).
 
Auch für die SJNRW und die Schachjugenden der Verbände und Bezirke blieb/bleibt kaum eine andere Wahl.
 
Der SuSA stellt fest, dass zu Beginn aller Meisterschaften der Saison 2023/2024 in der SJNRW und den Schachjugenden der Verbände und Bezirke nicht mit dem üblichen Meldetermin 01. August durchgeführt werden kann, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Mitgliederdaten zu diesem Termin in ausreichend gepflegtem Zustand zur Verfügung steht.
Daher beschließt der SuSA, anlehnend an den Beschluss des BSA für den allgemeinen Spielbetrieb, für die SJNRW und konsequent auswirkend auf die Schachjugenden der Verbände und Bezirke, den Meldetermin vom 01. August 2023 auf den 19. August 2023 zu verschieben.
 
Dies betrifft JSpO:
2.2.2
(3) Die Jugend-Spielberechtigung Mannschaft gilt pro Saison nur für einen Verein. Sie besteht für den Verein, für den der Spieler zu/vor Saisonbeginn (normalerweise 01.08.) die Spielberechtigung des Deutschen Schachbundes hatte (Hauptverein), es sei denn der Spieler hat vor Saisonbeginn der SJNRW schriftlich erklärt für einen anderen Verein (Zweitverein) seine Jugend-Spielberechtigung Mannschaft auszuüben. Der Spieler ist verpflichtet seinen Hauptverein von der Übertragung der Jugend-Spielberechtigung Mannschaft vor Saisonbeginn zu informieren.
2.3.2 Die Spielberechtigung Einzel gilt pro Saison nur für den Verein, für den der Spieler zu/vor
Saisonbeginn (normalerweise 01.08.) die Spielberechtigung des Deutschen Schachbundes hatte (Hauptverein). Neu gemeldete Spieler (keine aktive Vereinsmitgliedschaft seit dem letzten Stichtag) erhalten die Spielberechtigung Einzel auch im Laufe der Saison.
13.3 Für die Teilnehmerzahlen der Verbände an den NRW-Meisterschaften sind die Meldezahlen der aktiven Mitglieder zu Saisonbeginn (normalerweise 01.08.) maßgebend. Für Mannschaftsmeisterschaften werden auch die erteilten abweichenden Jugendspielberechtigungen berücksichtigt. Für die U10MM werden die Zahlen der Saison herangezogen, in der die Meisterschaft terminiert ist.
 
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Ausschreibungen angepasst werden, da z.B. der Meldetermin für die Ranglisten bei Mannschaftsmeisterschaften auch erst mit gepflegter Datenbank möglich ist. Ähnliches gilt für Einzelmeisterschaften in den Bezirken.

Die Website der SJNRW benutzt Cookies. Mit der Nutzung der Website erklärtst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.